UNSERE DIENSTLEISTUNGEN
Reiseinformationen
Für Ihre Reise müssen Sie für Inlandsflüge mindestens eine Stunde vor der Abflugzeit und für Auslandsflüge mindestens zwei Stunden vor der Abflugzeit am Flughafen sein. Der Check-in-Vorgang endet für internationale Flüge 45 Minuten vor Abflugzeit und für Inlandsflüge 30 Minuten vor dem Start. Auf einigen Flughäfen können die Check-in-Endzeiten früher enden. Vor den angegebenen Check-in-Endzeiten müssen Sie Ihre Bordkarte bekommen und Ihr Gepäck eingereicht haben.
15-Inch-MacBook Pro- Batteriewechsel-Programm
Apple hat feststellen müssen, dass die Akkus der weiterhin in einer begrenzten Anzahl vorkommenden 15-Inch-MacBook Pro-Geräten der älteren
Generation überhitzt werden können und ein Sicherheitsrisiko darstellen können. Die meisten betroffenen Einheiten wurden zwischen September 2015 und Februar 2017 verkauft.
Bis zu einer Bestätigung des Herstellers darüber, dass die Batterie sicher ist oder vom Hersteller ausgetauscht wurde, ist es Passagieren untersagt, die genannten Modelle in Form von Handgepäck oder Frachtgepäck zu befördern.
Weitere Informationen und Optionen zum Austausch von Akkus finden Sie im Apple MacBook Pro-Batterien-Rückruf-Programm.
Die Freigepäckmenge für Passagiere ist auf den Tickets angegeben und in der Regel mit 20 Kg begrenzt. Wenn Sie dieses Limit überschreiten, haben Sie am Check-in-Schalter eine zusätzliche Gepäckgebühr zu entrichten. Außerdem darf das Gewicht eines einzelnen Gepäckstücks, das der Passagier mit sich fühtr, 32 Kg nicht überschreiten.
Das Gewicht Ihres Handgepäcks, das Sie in der Kabine mitnehmen möchten, darf ein Gewicht von 8 Kg nicht überschreiten. Die Abmessungen des Handgepäcks dürfen 20 x 40 x 55 cm nicht überschreiten.
Wünschen Sie zuzüglich zum Handgepäck weitere Stücke wie z.B. Musikinstrumente oder wertvolle Gegenstände mitzuführen, müssen Sie separate Sitze in ausreichender Anzahl kaufen, um diese mitführen zu können. In diesem Fall darf Ihr Gepäck pro Sitz ein Gewicht von 75 Kg nicht überschreiten und muss so bemessen und angepasst sein, dass es auf den Sitz passt. Babys (2 Jahre und jünger) steht kein Freigepäck zu.
Auf Tailwind Airlines-Flügen wird Gepäck, das die Höchstgrenze überschreitet, pro kg / Stück wie folgt berechnet:
Übergepäck | Pro kg 8 € |
---|---|
ALLEINREISENDES KIND | 40 € |
HAUSTIER AN BORD | 15 € |
HAUSTIER IM FRACHTRAUM | 50 € |
TAUCHAUSRÜSTUNG | 20 € |
SCHLAUCHBOOT | 50 € |
FAHRRAD | 40 € |
SKIAUSRÜSTUNG | 30 € |
SURFBRETT | 40 € |
KANU | 40 € |
PARAGLIDING | 50 € |
SPORTAUSRÜSTUNG MAX.15 KG | 25 € |
FALLSCHIRM | 50 € |
ROLLSTUHL | GEBÜHRENFREI |
GOLFAUSRÜSTUNG - BIS ZU 15 KG | 30 € |
Sondergepäck
Alle Gepäckstücke, die über das Handgepäck hinausgehen, werden beim Check-in abgegeben und im Frachtraum des Flugzeugs befördert. Musikinstrumente können nach erfolgter Kontrolle als 2. Handgepäck in der Kabine mitgeführt werden. (Bitte denken Sie daran, beim Kauf des Flugtickets Ihr Musikinstrument zu deklarieren, um festzustellen, ob Einschränkungen bestehen oder zusätzliche Sitzplätze erforderlich sind.)
Vor Ihrer Ankunft am Flughafen müssen Sie folgendes beachten:
- Bemühen Sie sich darum, sich für den Flug nur das zu besorgen, was Sie für die Dauer des Flugs brauchen.
- Wenn möglich, packen Sie Flüssigkeiten in das Gepäck, das Sie beim Check-in aufgeben werden.
- Bereiten Sie Ihre 20 cm x 20 cm großen verschließbaren Plastiktüten mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 1 Liter vor, bevor Sie am Flughafen ankommen, um die während des Flugs benötigten Flüssigkeiten in diese Beutel zu geben.
- Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an, bevor Sie am Flughafen ankommen.
Was an Sicherheitskontrollpunkten zu tun ist:
- Sobald Sie sich der Sicherheitskontrolle nähern, halten Sie Ihre Plastiktüte, in welcher sich die Flüssigkeiten befinden, für die Sicherheitskontrolle bereit. Die Plastiktüte durchläuft gleichzeitig mit Ihrem Handgepäck den X-Ray.
- Alle Mäntel und Jacken müssen durch den X-Ray geführt werden. Metallgegenstände und Brieftaschen müssen in kleine Plastikbehälter am Standort des X-Rays gegeben werden.
- Wenn Sie einen Laptop oder ein Elektrowerkzeug im Handgepäck mit sich führen, müssen diese vorbereitet werden, wenn Sie sich der Sicherheitskontrolle nähern, damit diese separat kontrolliert werden können.
Beim Duty-Free-Einkauf zu beachtendes:
- Sie können nach der Sicherheitskontrolle in Duty-Free-Geschäften flüssige Produkte kaufen.
- Die Produkte, die Sie im Duty Free Shop gekauft haben, bis zum Ankunftsort nicht aus der Tasche herausnehmen. Bewahren Sie die Rechnung, die Sie erhalten haben, bis zum Ende Ihrer Reise als Nachweis auf. Möglicherweise werden Sie aufgefordert, dieses Dokument an allen Transferstellen zu deklarieren.
- Wenn der Flug aus einem Nicht-EU-Staat ausgeht und über ein EU-Land ein Transfer erfolgt, besteht die Gefahr, dass die flüssigen Produkte, die am ersten Ort aus dem Duty-Free-Shop gekauft wurden, von den Sicherheitsbeamten am Transferflughafen möglicherweise nicht akzeptiert werden.
Wenn Sie während Ihres Fluges mit Tailwind Airlines Gepäckprobleme wie z.B. Beschädigungen, Verspätungen oder Verluste festgestellt haben, stellen Sie sich bitte unverzüglich beim Fundbüro am Flughafen vor und füllen Sie einen „Unregelmäßigkeitsbericht (PIR)“ aus. Anfragen können ohne P.I.R.-Bericht nicht bearbeitet werden.
Bezüglich Passagiere, die auf ihren Namen lautende Gepäcketiketten nicht vorlegen können, wird keine Haftung übernommen.
Zuständiges Informationszentrum für Gepäckprobleme:
Tailwind Airlines, Direktion für Bodenabfertigung, Abteilung für verlorenes Gepäck
Telefon: (+90) 242-330 38 08-09
Fax: (+90) 242-330 38 57
E-Mail: lostfound@tailwind.com.tr
Schadens- oder Verlustmeldungen sind unverzüglich an dem Destinationsflughafen zu melden. Verspätete Mitteilungen haben (im Schadensfall) innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Datum der Gepäckzustellung und bei verspätet ausgeliefertem Gepäck innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen nach der Zustellung schriftlich zu erfolgen.
Um Ihre Beschwerden schneller beantworten zu können, senden Sie Ihre Beschwerdeschrift samt P.I.R.-Bericht, Bordingkarte, gepäcketikett und allen weiteren Dokumenten in Kopie (oder in Original) vorzugsweise per E-Mail oder per Brief.
Alle an unser Unternehmen gerichtete Beschwerden und Anträge müssen mit Nachweisen wie z.B. Rechnung für die Reparatur des beschädigten Gepäckstücks, Ticket, Bordkarte und Gepäcketikett usw. belegt werden.
Es wird empfohlen, dass unsere Passagiere, die wertvolle, zerbrechliche und wichtige Gegenstände im Gepäck mitführen, eine ausreichend Versicherung in Höhe der Werte der jeweiligen Gegenstände abschließen.
Das Gepäck darf keine zerbrechlichen und verderblichen Materialien, elektronischen Geräte, Musikinstrumente, Medikamente, Wertsachen (Geld, Schmuck, Handels- und Wertdokumente, Pässe und Ausweise usw.), gefährlichen Materialien (Schusswaffen, Munition, chemische Substanzen usw.) enthalten. Für den Verlust und die Beschädigung solcher Waren trägt der Frachtführer keinerlei Haftung. Tailwind Airlines haftet auch nicht für Gegenstände, die im beschädigten Gepäck verschmutzt bzw. beschädigt werden oder verloren gehen.
Darüber hinaus kann Tailwind Airlines nicht für den Verlust oder die Beschädigung von hervorstehenden Gepäckteilen wie Rädern, Gurten, Streifen, Rakeln und ähnlichen Gegenständen im Passagiergepäck sowie für den Verlust von schlecht verpacktem Gepäck verantwortlich gemacht werden.
Tailwind Airlines trägt keine Verantwortung für den Verlust von persönlichen Gegenständen, die am Flughafen oder im Flugzeug vergessen wurden. Die Waren, die die Passagiere im Flugzeug vergessen haben, werden an das Fundbüro des jeweiligen Flughafens übergeben.
Verlorenes Gepäck
Passagiere, die ihr Gepäck nicht ausgeliefert bekommen, haben sich noch am selben Tag vor dem Verlassen des Ankunftsterminals beim Fundbüro des jeweiligen Bodenabfertigungsunternehmens vorzustellen. Gegebenenfalls stellen Sie sich bitte mit dem Reiseticket oder der Bordkarte, dem Gepäcketikett oder einem Ausweis (Identitätsnachweis, Reisepass) vor und lassen einen Bericht über verlorenes Gepäck (PIR) festhalten. Das gefundene Gepäck wird dem jeweiligen Passagier so schnell wie möglich kostenfrei ausgeliefert. Die Ermittlung des verlorenen Gepäcks innerhalb der ersten fünf Tage liegt in der Verantwortung der Fundbüros der jeweiligen Station.
Für Gepäck, das innerhalb der ersten fünf Tagen ab dem Verlust nicht gefunden wurde, gilt folgendes:
- Gepäckverlustmeldung (PIR-Bericht, welcher an dem Flughafen gefertigt wurde, an dem Sie Ihr Gepäck nicht ausgehändigt bekommen haben)
- Gepäcketiketten, die das Gewicht Ihres Gepäcks nachweisen
- Ggf. beleg über die Entrichtung von Übergepäckgebühren
- Reiseticket oder Bordkarte
- Identitätsnachweis
Oben stehende Dokumente sind zusammenzulegen und an die Zentralabteilung für Fundsachen zu übersenden.
Die maximale Suchdauer für verlorenes Gepäck beträgt drei (3) Monate. Tailwind Airlines entschädigt den Passagier gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Gepäck, das innerhalb dieses Zeitraums nicht gefunden wurde. Tailwind Airlines übernimmt keine Verantwortung für Passagiere, die keine Gepäcketiketten im eigenen Namen vorzeigen können.
Beschädigtes Gepäck
Bitte stellen Sie sich mit einer Kopie der folgenden Dokumente bei der Abteilung für Gepäckverlust von Tailwind Airlines vor:
- Bericht über beschädigtes Gepäck (Bericht, der vor Verlassen des jeweiligen Flughafens über die Beschädigung des Gepäcks gefertigt wurde),
- Ihre Bordkarte,
- das Etikett Ihres beschädigten Gepäcks,
- Wenn Ihr Gepäck repariert werden kann, eine Reparaturrechnung von einem autorisierten Reparaturbetrieb.
- Wenn Ihr Gepäck nicht repariert werden kann, eine Bescheinigung darüber, dasd das Gepäckstück nicht repariert werden kann. Hinzu muss die Bescheinigung eine Angabe über Alter und Wert des Gepäckstücks enthalten.
- Fotos Ihres beschädigten Gepäcks,
Verspätete Auslieferung
Passagiere, die ihr Gepäck aufgrund eines Versäumnisses verspätet erhalten, haben sich innerhalb von einundzwanzig Tagen ab dem Tag des Erhalts des Gepäckstücks persönlich oder schriftlich an den Frachtführer zu wenden.
- Passagiere, die ihr Gepäck verspätet erhalten, erhalten ausschließlich für die Dauer des Urlaubs nach vollständiger Einreichung unten stehender Dokumente für ihren täglichen Notbedarf jeweils 20 EURO pro Tag.
- Gepäckverlustmeldung (PIR-Meldung, die am Flughafen, an welchem Sie das Gepäck nicht ausgeliefert bekommen haben, verfasst wurde),Ihre Bordkarte,
- Gepäcketiketten, die das Gewicht Ihres Gepäcks dokumentieren,
- Rechnungen über Ausgaben für Notbedürfnisse (Bankkartenbelege werden nicht akzeptiert),
Hinweis: Gepäck darf keine zerbrechlichen und verderblichen Materialien, elektronischen Geräte, Musikinstrumente, Medikamente, Wertsachen (Geld, Schmuck, Handels- und Wertdokumente, Pässe und Ausweise usw.), gefährlichen Materialien (Schusswaffen, Munition, chemische Substanzen usw.) enthalten. Für den Verlust und die Beschädigung solcher Waren trägt der Frachtführer keinerlei Haftung.
Haustiere sind nichträuberische und nicht bedrohliche Katzen und Hunde, die in einem speziellen Käfig transportiert werden können und über ein gültiges Impf- und Gesundheitszeugnis, eine Einreisegenehmigung und / oder andere Dokumente verfügen, die von Transitländern verlangt werden. Es können maximal 2 lebende Tiere in der Kabine und maximal 4 lebende Tiere im Frachtraum transportiert werden.
Prozedur
Da für eine Beförderung der Tiere in der Kabine Einschränkungen hinsichtlich Tierart und Anzahl bestehen, ist eine Beförderung von Haustieren ausschließlich durch Reservierung möglich. Der Transport von Haustieren unterliegt den Gesetzen der Länder bezüglich Einreise, Ausreise und Durchreise von Haustieren. In einigen Ländern ist die Einreise, Ausreise und Durchreise von Haustieren neben Passagieren nicht gestattet. Wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter, um weitere Informationen zu erhalten.
Die Beförderung von Haustieren ist kostenpflichtig. Diese Gebühr wird ermittelt, indem der Käfig und das Tier während der Gepäckübergabe gemeinsam gewogen werden.
Haustiere, die in der Kabine mitgeführt werden, müssen in Käfigen mit einer Abmessung von 55 x 40 x 20 cm transportiert werden. Diese sind vom Besitzer des Haustieres zur Verfügung zu stellen.
Wenn sie zusammen mit den Käfigen der in der Kabine mitzuführenden Haustiere gewogen werden, sollte ihr Gewicht 6 kg nicht überschreiten. Wenn es 6 kg überschreitet, wird es im Frachtraum transportiert.
Der Käfig muss mit einem Etikett versehen sein, auf dem der Name des Passagiers und des Tieres angegeben ist.
Das Haustier muss gesund, harmlos, sauber und geruchsfrei sein. Wenn der Zustand des Tieres als verdächtig angesehen wird (unruhig, aggressiv, krank usw.), kann das Tier vom Stationspersonal nicht akzeptiert werden.
Das Gesundheitszeugnis, das Impfpapier und der Ausweis des Haustiers müssen während der Abwicklungen zur Aufnahme für den Flug durch den Passagier sorgfältig aufbewahrt werden, um jederzeit vorgelegt werden zu können.
Reiseprozedur
Kinder zwischen mindestens 6 und höchstens 12 Jahren können auf TWI-Flügen ohne Begleitung reisen. Allerdings gilt folgendes:
- Die Reise eines unbegleiteten Minderjährigen bedarf der Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters.
- Reservierungen für alle Routen der Reise müssen bestätigt sein.
- Das Beförderungsgenehmigungsformular für unbegleitete Minderjährige muss vom Elternteil oder gesetzlichen Vertreter ausgefüllt und unterschrieben werden.
- Unbegleitete Kinderpassagiere werden zum Abflugzeitpunkt des Flugzeugs durch den Boarding-Verantwortlichen zum Flugzeug begleitet und der verantwortlichen Flugbegleitung übergeben.
- Kinder im Alter von 06-12 Jahren können ohne Begleitung fliegen, jedoch kann auf Antrag ein/e Flugbegleiter/in als begleitperson bestimmt werden.
Reiseprozedur
Kinder zwischen mindestens drei und höchstens sechs Jahren können in Begleitung der Eltern / Beamten oder der begleitenden Kabinenbesatzung reisen. Beispielsweise kann ein am 01.06.2005 geborenes Kind bis zum 01.06.2011 nicht ohne Begleitung fliegen.
Der begleitende Flugbegleiter kann höchstens bis zu zwei Kinderpassagiere begleiten, jedoch nicht mehr als ein Baby.
Auf Anfrage des Elternteils / des Zuständigen, das mit einem Kind jünger als 2 Jahre unterwegs ist, kann eine das Elternteil / den Zuständigen begleitende/r Flugbegleiterin bestellt werden.
Der Reiseantrag der mit Begleitung fliegenden Kinderpassagiere muss 48 Stunden vor dem Flug gestellt werden.
Der Antrag muss die Sprache des allein reisenden Kindes enthalten.
Alle Ausgaben im Zusammenhang mit der Begleitung des Flugbegleiters gehen auf Rechnung des Passagiers.
Der begleitete Kinderpassagier wird ausschließlich an das Elternteil oder an eine von den Eltern ermächtigte Person bzw. Personen übergeben. Darüber hinaus muss die von den Eltern ermächtigte Person eine notariell beglaubigte Zuständigkeitsbescheinigung am Tag des Fluges unserem Unternehmen vorlegen.
Die Bescheinigung zur Beförderung eines begleiteten Kinderpassagiers wird zusammen ausgefüllt und unterzeichnet.
Der / Die den Kinderpassagier begleitende Flugbegleiter/in hat mindestens eine halbe Stunde vor Ablug am Check-in-Schalter zu erscheinen.
Die Eltern / Zuständigen des Kinderpassagiers müssen den Abflug des Flugzeugs am Flughafen abwarten.
Annahme von Babypassagieren und Regeln zur Beförderung dessen
- Babypassagiere dürfen nicht älter als drei Jahre alt sein. (0-24 Monate eingeschlossen)
- Ein Elternteil kann nur ein Baby begleiten. Für ein zweites Baby muss eine weitere Begleitperson bestehen, die älter als 18 Jahre ist.
- Babypassagiere werden innerhalb der ersten 48 Stunden nach der Geburt nicht zu unseren Flügen zugelassen.
- Babys im Alter von 2 bis 7 Tagen werden mit einem ärztlichen Attest zum Flug zugelassen. Das Attest muss folgende Erklärung enthalten: "Es bestehen keine Bedenken an einer Flugreise".
- Kleinkinder zwischen acht Tagen und zwei Jahren dürfen ausschließlich in Begleitung der Eltern / des Zuständigen reisen. Für die Begleitung wird ein/e Flugbegleiter/in nicht zugeteilt.
- Kleinkinder zwischen acht Tage sieben Jahren werden unbegleitet nicht akzeptiert.
Schwangere Passagierinnen können bis zur achtundzwanzigsten Woche (siebter Monat) ohne ärztliches Attest reisen. Während des Check-in muss hierfür ein Formular ausgefüllt werden. Zwischen der 28. – 36. Woche einer Einzelschwangerschaft kann ein Flug nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests erfolgen.
Das Attest muss die Erklärung „Es bestehen keine Bedenken an einer Flugreise.“ enthalten. Ab der 36. Woche ist eine Annahme an Bord auch mit Vorlage eines Arztattests nicht möglich.
Bei Zwillings- bzw. Mehrlingsschwangerschaften kann zwischen der 28. – 32. Woche ein Flug nach Vorlage eines ärztlichen Attests erfolgen. Das Attest muss die Erklärung „Es bestehen keine Bedenken an einer Flugreise.“ enthalten. Nach der 32. Woche ist eine Annahme an Bord nicht möglich.
Der Arztbericht darf nicht älter als sieben Tage sein.
Der Vor- und Nachname, die Diplomnummer und die Unterschrift des Arztes, der
Aufgrund des Flugzeugtyps ist es Tailwind Airlines nicht möglich, liegende Passagiere an Bord anzunehmen.
Der Bedarf an Rollstühlen wird an allen Flughäfen durch Bodenabfertigungsunternehmen gedeckt. Unsere Passagiere werden bedient, wenn sie an Check-in-Schaltern Rollstühle anfordern. Passagiere, die mit eigenen Rollstühlen anreisen, werden bis zur Flugzeugtreppe begleitet und ihre Rollstühle in den Frachtraum geladen. Von maßgefertigten elektrischen Rollstühlen mit einem Gewicht von mehr als 45 kg können aufgrund des Platzbedarfs maximal 2 Stück trasportiert werden.
Passagiere mit eingeschränkter Mobilität sind Personen mit eingeschränkter Mobilität aufgrund körperlicher Behinderung (Sinnes- oder Bewegungssystem), geistiger Behinderung, Alter, Krankheit oder anderen Behinderungen. Passagiere dieser Kategorie werden während der Landung und nach dem Einchecken vom Bodenpersonal zum Flugzeug begleitet.
Tailwind Airlines schenkt behinderten und kranken Passagieren besondere Aufmerksamkeit. Damit behinderte oder kranke Passagiere reibungslos reisen können, muss eine auf die Bedürfnisse der Person selbst abgestimmte Unterstützung im Voraus geplant werden. Passagiere in dieser Situation müssen bereits beim Kauf ihrer Tickets der zuständgen Agentur ihren persönlichen Umstand mitteilen und sch bestätigen lassen, dass sie an Bord akzeptiert werden können. Erfolgen derartige Anfragen weniger als 48 Stunden vor dem Flug, kann es sein, dass Tailwind Airlines möglicherweise die Anfrage nicht erwidern kann und der Passagier für den jeweiligen Flug nicht akzeptiert werden kann.
Aufgrund der Sicherheitsbestimmungen können Passagiere mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität nicht am Notausgang des Flugzeugs platziert werden. Zusätzlich zu den beim Check-in festgelegten Sitzen werden die Sitze der behinderten und mobilitätseingeschränkten Passagiere gemäß den Sicherheitsbestimmungen durch Kabinenpersonal ersetzt. Passagiere mit eingeschränkter Mobilität können nur auf Sitzen der Fensterreihe (A / F) reisen. Weitere Sitzplätze können nach Einschätzung des Check-in-Personals des Flughafens entsprechend der körperlichen Verfassung des
1.Passagiers zugeteilt werden.
Passagiere mit Rollstuhl erhalten nach den folgenden Behinderungsstufen einen Service.
WCHR: (Passagier mit eingeschränkter Mobilität auf Minderstufe) Benötigt Hilfe im Flughafengebäude, beim Ein- und Aussteigen in das / aus dem Flugzeug, kann den Bus auf dem Vorfeld besteigen, kann die Treppe selbständig besteigen, braucht in der Kabine beim Hinsitzen / Aufstehen, auf dem WC keine Hilfe.
WCHS: (Passagier mit eingeschränkter Mobilität auf Hochstufe) Benötigt Hilfe im Flughafengebäude, beim Ein- und Aussteigen in das / aus dem Flugzeug, kann den Bus auf dem Vorfeld nicht besteigen, kann die Treppe selbständig nicht besteigen, braucht in der Kabine beim Hinsitzen / Aufstehen, auf dem WC Hilfe.
WCHC: (Passagier mit komplett eingeschränkter Mobilität) Dieser Passagier kann auf dem Passagiersitz mit aufrechter Rückenlehne sitzen, aber lange Reisen ohne Begleitperson nicht verwirklichen; z.B. braucht in der Kabine beim Hinsitzen / Aufstehen, auf dem WC Hilfe (Querschnittslähmung / Hemiplegie, Multiple Sklerose, etc.).
Tailwind Airlines bietet auf Anfrage einen kostenlosen Rollstuhlservice an.
Für den Transport von Rollstühlen sollten die Abmessungen 86 * 86 * 86 cm nicht überschreiten. Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, die Rollstühle für eine angemessene Verfrachtung vor dem Flug zur Verfügung zu stellen.
Die zuständigen Mitarbeiter der Bodenabfertigung verfügen nicht über die erforderliche Ausrüstung, um die Batterien oder Ladegeräte zu entfernen. Daher kann ein Transport nur erfolgen, wenn die Geräte bereits flugbereit geliefert werden. Um diese und ähnliche Gegenstände für den Flug vorzubereiten, muss mindestens 2 Stunden im Voraus ein Antrag am Schalter gestellt werden.
Rollstühle mit nicht auslaufenden und trockenen Batterien oder nicht auslaufenden Flüssigbatterien dürfen im Frachtraum des Flugzeugs befördert werden, sofern die Batterie entfernt, fest mit dem Rollstuhl verbunden und die Pole sicher isoliert sind.
Kann der Rollstuhl senkrecht nicht verladen, gestapelt, gesichert und entladen werden, muss der Akku entfernt und separat im Gepäckraum untergebracht werden. Für den Transport muss die Batterie in eine Plastikschale oder einen Plastikbehälter gelegt werden, um eine Kontamination und Abnutzung des Laderaums zu verhindern.
2. Hörgeschädigte Passagiere:
Passagiere mit Hörbehinderung haben beim Check-in und beim Einsteigen in das Flugzeug Vorrang. Es gibt auch kleine Notizblöcke in der Kabine, damit unsere hörgeschädigten Passagiere besser mit dem Kabinenpersonal an Bord kommunizieren können. Unsere hörgeschädigten Passagiere dürfen aus Gründen der Flugsicherheit nicht an den Sitzen am Korridor bzw. an den Notausgängen sitzen.
3. Sehbehinderte oder teilweise sehbehinderte Passagiere:
Die Sicherheitsregeln werden den sehbehinderten oder teilweise sehbehinderten Passagieren durch eine persönliche Einweisung des Kabinenpersonals erklärt. Zusätzlich erhalten diese Passagiere im Flugzeug eine Sicherheitskarte mit dem Braille-Alphabet.
Sehbehinderte oder teilweise sehbehinderte Passagiere dürfen aus Sicherheitsgründen nicht an den Sitzen am Korridor bzw. an den Notausgängen sitzen.
Blindenhunde werden kostenlos transportiert. Ein Blindenhund neben einem sehbehinderten Passagier kann in der Passagierkabine gehalten werden.
Die Voraussetzungen hierfür sind wie folgt:
Der Hund wird ausschließlich zur Begleitung des sehbehinderten bzw. hörbehinderten Passagiers an Bord aufgenommen.
Der Hund muss über eine passende Leine und ein passendes Mundstück verfügen. Das Mundstück und die Leine dürfen während des Fluges nicht entfernt werden.
Der Hund muss zu Füßen des Besitzers sitzen und der Passagier wird auf der Fensterseite platziert. An Notausgängen dürfen sie nicht platziert werden. Der Hund muss einen gültigen Impfpass haben.
Unter folgenden Umständen können Passagiere nicht befördert werden:
- Passagiere mit Windpocken, infektiöser Hepatitis, Scharlach, Diphtherie, Tuberkulose und ähnlichen Infektionskrankheiten, die über die Luft oder durch Kontakt übertragen werden,
- Passagier, der etwa acht Wochen vor der Reise einen Herzinfarkt hatte,
- Patienten, die Bedarf an druck- oder strombetriebenen Geräten haben, die an Bord verboten sind.
- Personen, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen, soweit die Sicherheit des Flugzeugs beeinträchtigt ist.
- Wenn die Passagiere vor dem Flug ihre besonderen Umstände nicht erklären, gehen alle Risiken und Verantwortlichkeiten auf eigenes Risiko.
Flüssigkeiten
Der Passagier darf eine kleine Menge Flüssigkeiten in getrennten Dosen mitführen, die 100 ml nicht überschreiten.
Diese Verpackungen werden in einer versiegelbaren Plastiktüte mit einer Abmessung von 20 x 20 cm mit einem Fassungsvermögen von höchstens 1 Liter zum Flughafen gebracht. Die Flüssigkeiten müssen auf angemessene Weise in die Beutel gegeben und versiegelt werden. Jeder Passagier kann nur einen dieser flüssigkeitshaltigen Beutel mit sich führen.
Diese Plastiktüten müssen an den Sicherheitskontrollpunkten des Flughafens für eine Kontrolle deklariert werden.
Alle Flüssigkeiten, die nicht in dieser Plastiktüte aufbewahrt werden können, müssen in das beim Check-in abgegebene Gepäck gegeben werden.
Es ist zu beachten, dass die oben genannten Flüssigkeiten die Folgenden umfassen:
- Alle Getränke, einschließlich Wasser, Suppe, Sirup
- Cremes, Lotionen, Öle,
- Parfums, Mascara usw.
- Alle Sprays und Druckdosen wie Rasierschaum, Spraydeodorants,
- Alle Pasten, einschließlich Zahnpasta
- Alle Gele, einschließlich Haar- und Duschgel
- Alle anderen Lösungen und Substanzen ähnlicher Form.
Zusätzlich zu den Flüssigkeiten in 100-ml-Behältern können Passagiere flüssige Produkte in den Geschäften am Flughafen kaufen und im Flugzeug mit sich führen. Duty-free-Produkte in vor der Ankunft geöffneten Taschen können jedoch von den zuständigen Beamten beschlagnahmt werden. Zollfreie Produkte, die keine Rechnung haben oder die nicht am selben Tag gekauft wurden, können ebenfalls von den zuständigen Beamten beschlagnahmt werden.
Arzneimittel
Wenn der Bedarf nachgewiesen werden kann, dürfen mehr als 100 ml Babynahrung und Arzneimittel an Bord mitgeführt werden.
Handgepäck und zulässige Abmessungen:
Jeder Passagier kann nur 1 Gepäckstück mitführen (zusätzlich zu der Plastiktüte mit den Flüssigkeiten)
Rollstühle, Gehhilfen dürfen nach einer Sicherheitskontrolle im Flugzeug mitgeführt werden.
Laptops / Elektrowerkzeuge / Elektronische Zigaretten
Laptops und andere große Elektrogeräte (z. B. große Haartrockner) müssen aus dem Handgepäck genommen und separat durch das X-Ray gescannt werden. Laptoptasche wird als 1 Handgepäck angenommen.
Die elektronische Zigarette darf nicht im Gepäck im Frachtraum des Flugzeugs befördert werden, sondern muss im Handgepäck in der Kabine mitgeführt werden.
Das Außenministerium der Republik Türkei hat einige Änderungen bei der Umsetzung von E-Visa und Visagebühren für die Einreise in die Türkei vorgenommen.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.mfa.gov.tr/data/KONSOLOSLUK/vize-harc-miktarlari-tr.pdf